Ihre Kunden haben Bestände, wir haben den Bestandstarif
Wir arbeiten mit Maklern und Vermittlern zusammen, die Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen betreuen. Sie bringen den Bestand, wir übernehmen Kalkulation, Umstellung und Zählerverwaltung.
Ein Bestand ist kein Privatkunde mit mehr kWh
Ein Wohnungsbestand hat Allgemeinstrom, Heizgas, Leerstand und laufende Mieterwechsel. Ein Tarifrechner löst das nicht — es braucht jemanden, der die Zählpunkte führt. Genau das ist unsere Seite der Arbeit, und deshalb müssen Sie es nicht können.
- Abschluss
Vergütung je vermitteltem Vertrag
Gerechnet wird je Zählpunkt, nicht als Pauschale über den Bestand. Die Höhe hängt an Menge und Vertragsart.
- Laufend
Folgevergütung über die Laufzeit
Bleibt der Kunde, bleibt die Vergütung — solange unsere Kooperationsvereinbarung läuft.
- Stufen
Mehrstufige Vermittlung möglich
Wer selbst Vermittler anbindet, kann daran beteiligt werden. Der Vertragsrahmen sieht dafür mehrere Stufen vor.
- Aufwand
Keine Einrichtungs- oder Bestandsgebühr
Für die Anbindung fällt bei uns nichts an. Sie brauchen kein Portal zu lizenzieren und keine Mindestmenge zuzusagen.
Von der Vereinbarung bis zur Abrechnung
Vier Schritte. Der dritte ist der einzige, in dem Sie Arbeit haben.
- 01
Gespräch und Kooperationsvereinbarung
Wir klären Zielgruppe, Region und Vergütung und schließen eine schriftliche Vereinbarung.
- 02
Meldung an den Versorgungspartner
Als Untervermittler werden Sie bei Firstcon gemeldet. Das ist Vertragspflicht, kein Formalismus.
- 03
Objektliste statt Tarifformular
Sie bringen den Bestand, wir rechnen ihn durch und liefern das Angebot je Zählpunkt.
- 04
Abschluss und Abrechnung
Der Liefervertrag läuft über uns, Sie bekommen die vereinbarte Vergütung.
Die Höhe besprechen wir persönlich
Was eine Vermittlung wert ist, hängt an Bestandsgröße, Vertragsart und daran, wie viel Vorarbeit Sie leisten. Deshalb steht hier keine Prozentzahl, die für Ihren Fall ohnehin nicht stimmen würde.
Vergütungsstaffel und Vertragsmuster folgen nach anwaltlicher Prüfung.
Zur Einordnung: Wer für uns vermittelt, wird Untervermittler und bei unserem Versorgungspartner Firstcon gemeldet. Dazu gehört eine eigene schriftliche Vereinbarung — das schützt beide Seiten und ist keine Formsache, die man nachreicht.