Bündel- und Einzelverträge
Große Bestände laufen in einem Rahmenvertrag: neue Objekte werden nachgemeldet, abgehende abgemeldet, ohne dass jedes Mal neu verhandelt wird. Für einzelne Objekte geht es genauso — der Bündelrahmen ist ein Angebot, keine Bedingung. Abgerechnet wird je Wirtschaftseinheit, aufbereitet für die Betriebskostenabrechnung.
- Ein Rahmen für den ganzen Bestand — oder ein Vertrag für ein Objekt
- Neue Objekte werden nachgemeldet, nicht neu verhandelt
- Preisänderungen mit Ankündigungsfrist, nachvollziehbar begründet
- Eine Rechnung je Wirtschaftseinheit, umlagefähig aufbereitet

