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Für Hausverwaltungen

Eine Meldung statt einer Mappe

Energieverträge im Bestand sind kein Einkaufsthema, sondern ein Melde- und Fristenthema. Genau den Teil nehmen wir Ihnen ab.

Ihr Aufwand

Was in Ihrer Verwaltung liegen bleibt

Niemand hat den Zählpunkt im Treppenhaus auf dem Schirm, bis die Jahresabrechnung kommt. Bis dahin ist der Posten schon entstanden — und er lässt sich rückwirkend nicht mehr korrigieren.

Leistungen

Einkaufen und verwalten, aus einer Hand

Einkauf

Bündel- und Einzelverträge

Große Bestände laufen in einem Rahmenvertrag: neue Objekte werden nachgemeldet, abgehende abgemeldet, ohne dass jedes Mal neu verhandelt wird. Für einzelne Objekte geht es genauso — der Bündelrahmen ist ein Angebot, keine Bedingung. Abgerechnet wird je Wirtschaftseinheit, aufbereitet für die Betriebskostenabrechnung.

  • Ein Rahmen für den ganzen Bestand — oder ein Vertrag für ein Objekt
  • Neue Objekte werden nachgemeldet, nicht neu verhandelt
  • Preisänderungen mit Ankündigungsfrist, nachvollziehbar begründet
  • Eine Rechnung je Wirtschaftseinheit, umlagefähig aufbereitet
Betrieb

Zählermanagement

Wir führen den Zählerbestand auf der Vertragsseite: An- und Abmeldungen bei Mieterwechsel und Leerstand, gepflegte Zählpunktbezeichnungen, Prüfung der eingehenden Rechnungen. Wir sind kein Messstellenbetreiber und schicken niemanden zum Ablesen — es geht um die Verträge und Daten dahinter.

  • An- und Abmeldung bei Mieterwechsel und Leerstand
  • Zählpunktbezeichnungen und Stammdaten gepflegt
  • Rechnungsprüfung und Abweichungsmeldung
  • Fristenüberwachung für den Messstellenwechsel
Zusatzleistung

Ausschreibung ab größeren Mengen

Bei großen Abnahmemengen lohnt sich der Marktvergleich. Dann holen wir Angebote mehrerer Versorger ein und werten sie einheitlich aus — je Zählpunkt, nicht als Gesamtpauschale. Sie bekommen das Vergleichsblatt und eine Beschlussvorlage, die in der Eigentümerversammlung standhält. Wir geben dabei selbst ein Angebot ab; das steht im Vergleichsblatt, und die Auswertung wird auch dann übergeben, wenn wir nicht gewinnen.

Ablauf

Ihr Aufwand fällt im ersten Schritt an

Danach ist es je eine Meldung. Die Reihenfolge ist die Aussage: Was Sie liefern müssen, steht am Anfang, alles Weitere läuft bei uns.

  1. Objektliste senden

    Adressen, Zählpunktbezeichnungen und Jahresverbräuche, wie sie aus Ihrer Verwaltungssoftware fallen. Excel genügt, Lücken sind kein Problem.

  2. Bestand sichten

    Wir prüfen jeden Zählpunkt auf Vertragsstatus, Laufzeit und Kündigungsfrist und zeigen, wo Ersatz- oder Grundversorgung läuft.

  3. Angebot je Zählpunkt

    Sie bekommen den Preis je Zählpunkt, nicht eine Pauschale. Was sich nicht lohnt, lassen wir liegen und sagen das.

  4. Umstellung

    Kündigungen, Anmeldungen und Termine laufen über uns. Ihre Verwaltung unterschreibt einmal und ist danach raus.

  5. Laufender Betrieb

    Mieterwechsel, Leerstand, neue Objekte, Zählerwechsel: eine Meldung an uns, der Rest passiert im Hintergrund.

Zwei Zahlen

Der teuerste Posten ist der, den niemand bemerkt

Er entsteht im Betrieb, nicht im Einkauf — deshalb fällt er dort auch nicht auf.

3Monate

So lange läuft ein Zählpunkt nach Mieterwechsel oder Leerstand in der Ersatzversorgung weiter, wenn ihn niemand abmeldet.

Höchstdauer der Ersatzversorgung

6.000kWh

Ab diesem Jahresverbrauch ist ein intelligentes Messsystem Pflicht, ebenso bei Photovoltaik über 7 kWp.

Einbaupflicht je Zählpunkt und Jahr

Eigentümergemeinschaften

Was in der Versammlung standhalten muss

Eine WEG entscheidet nicht über den Preis, sondern über einen Beschluss. Der Verwalter muss begründen können, warum dieser Vertrag und kein anderer — ohne nachvollziehbare Auswertung ist jeder Beschluss angreifbar, auch ein wirtschaftlich guter.

Bruttopreise, nicht netto

Eine Eigentümergemeinschaft gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Verbraucherin. Was wir anbieten, weisen wir ihr gegenüber deshalb als Endpreis mit Umsatzsteuer aus — nicht als Nettopreis, den man erst hochrechnen muss, um zu wissen, worüber die Versammlung abstimmt.

Zusammenarbeit

Wenn Ihre Verwaltung mitarbeitet

Liefern Sie Stammdaten, melden Zählerstände und stellen einen festen Ansprechpartner, ist das Arbeit — und die vergüten wir als eigene Leistung. Das ist ein zweites, getrenntes Verhältnis neben der Belieferung.

Wichtig, wenn Sie eine WEG verwalten: Eine Vergütung aus einem Vertrag, den Sie für die Gemeinschaft schließen, kann gegenüber der WEG herausgabepflichtig sein (§ 667 i. V. m. § 675 BGB). Legen Sie die Vereinbarung im Verwaltervertrag offen — für Sie ist das der einzige Weg, der in der Versammlung hält.

Zur Vergütungsvereinbarung

Ansprechpartner

Antwort innerhalb eines WerktagsFeste Ansprechperson, kein Ticketsystem.

Schicken Sie uns Ihre Objektliste

Sie bekommen eine Einschätzung: wo Ersatzversorgung läuft, welche Zählpunkte umgerüstet werden müssen und was ein Wechsel ändern würde.